Landesvertretung
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Als Landesvertretung bezeichnet man die Botschaft eines deutschen Bundeslandes außerhalb des Landesgebiets. Alle deutschen Länder haben Landesvertretungen in Berlin und Brüssel. Einzige Ausnahme bildet hierbei das Land Berlin, welches aus Kostengründen auf eine eigene Landesvertretung in der Bundeshauptsstadt verzichtet hat. Ziel der Vertretungen ist besonders die Verbesserung der Kommunikation mit der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, dem EU-Ausschuss der Regionen sowie die Wahrnehmung von Länderinteressen im Bundesrat.
Die Vertretungen dienen auch der Außendarstellung der Länder durch repräsentative Gebäude und Veranstaltungen, mit denen z. B. Wirtschaft und Kultur des Landes vorgestellt werden. Sie bieten auch Arbeits- und Übernachtungsmöglichkeit für die Landesregierung.
[Bearbeiten] Literatur
- Steffen Dagger, Till Schröder: Flagge zeigen - Landesvertretungen in Brüssel. in: politik&kommunikation. Politikverl. Helios, Berlin 2005, 2. ISSN 1610-5060