Landeswappen Rheinland-Pfalz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz. Es wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt.
[Bearbeiten] Beschreibung
Das Landeswappen zeigt die Symbole der früheren Kurfürstentümer Trier, Mainz und Pfalz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation: den Pfälzer Löwen; das rote Sankt-Georgs-Kreuz auf weißem Grund, seit 1273 bezeugtes Wahrzeichen des Erzbistums und Kurfürstentums Trier, sowie auf rotem Grund das silberne sechsspeichige Mainzer Rad des Bistums Mainz, das ebenfalls seit dem 13. Jahrhundert im Siegel geführt wird. Überhöht ist eine goldene Volkskrone fünf stilisierter Weinblätter angebracht.
[Bearbeiten] Bedeutung
Die Krone des Pfälzer Löwen ist auf den besonderen Rang der Bayernherzöge als „Pfalzgrafen bei Rhein“ zurückzuführen. Die überhöhte Volkskrone fünf goldfarbener stilisierter Weinblätter verweist auf die Bedeutung des Weinbaus in Rheinland-Pfalz. Insgesamt fünf der 13 deutschen Weinbaugebieten für Qualitäts- und Prädikatswein liegen innerhalb der Landesgrenzen. Die Volkskrone ist kein monarchisches Symbol, sondern ein Sinnbild der Volkssouveränität.
[Bearbeiten] Weblinks
- Landeswappen Rheinland-Pfalz in "Blätter zum Land". Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (1999).