Landesflagge Rheinland-Pfalz
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Die Landesflagge zählt ebenso wie das Landeswappen zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz und dient gleichermaßen als Landesdienstflagge.
Das Landeswappen ist bis zur Hälfte des roten Querstreifens übergreifend der deutschen Trikolore aufgelegt und befindet sich in der oberen Ecke an der Stange. Die Landesflagge wird von Behörden und Bürgern gleichermaßen genutzt und in ihrer Funktion als Landesdienstflagge üblicherweise neben den Flagge Deutschlands und der Europäischen Union gehisst.