Landgemeinde
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Die Landgemeinde ist im Unterschied zur Stadtgemeinde eine Gemeinde auf dem Lande – das heißt außerhalb der Stadtgebiete. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einem oder mehreren Ortsteilen, die in verschiedene Gemarkungen, welche wiederum in verschiedene Flure unterteilt sein können, bestehen. Landgemeinden mit mehreren Ortschaften, also ehemals selbstständigen Dörfern, entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.
Die Landgemeinde ist nicht mit der Landsgemeinde zu verwechseln.