Landgericht München II
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Das Landgericht München II ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von zehn Landgerichten im Bezirk des ihm übergeordneten Oberlandesgerichts München und eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.
Das Landgericht München II hat, ebenso wie das Landgericht München I, seinen Sitz in der Landeshauptstadt München. Es weist die Besonderheit auf, dass es seinen Sitz außerhalb seines Gerichtsbezirks hat.
[Bearbeiten] Landgerichtsbezirk
Zum Zuständigkeitsbereich des Landgerichts München II gehören die Bezirke der ihm nachgeordneten Amtsgerichte in Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen, nicht aber die Landeshauptstadt München und der Landkreis München, für die das Landgericht München I und das diesem nachgeordnete Amtsgericht München zuständig sind.
Der Gerichtsbezirk des Landgerichts München II liegt ringförmig um die Landeshauptstadt München und den Landkreis München herum. Er reicht vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Süden bis zum Landkreis Dachau im Norden, vom Landkreis Weilheim-Schongau mit der amtsgerichtlichen Zweigstelle in Schongau im Westen bis zum Landkreis Ebersberg im Osten und hat eine Ausdehnung von 6.004 km2. In ihm leben etwa 1.012.000 Menschen.
Früher gehörten auch die noch weiter nördlich gelegenen Amtsgerichte Ingolstadt und Pfaffenhofen (bis zur Errichtung des Landgerichts Ingolstadt im Jahre 1988) und die Amtsgerichte Erding und Freising (bis zur Zuordnung zum Landgericht Landshut im Jahre 1992) zum Bezirk des Landgerichts München II.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Der Präsident des Landgerichts und die Zivilkammern und Kammern für Handelssachen sind im Gerichtsgebäude in der Denisstraße 3 untergebracht. Die Strafkammern und Jugendkammern befinden sich im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16.