Leitender Oberstaatsanwalt
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Leitender Oberstaatsanwalt ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung innerhalb der Besoldungsgruppe R.
Der Inhaber des Amtes ist in der Regel Behördenleiter einer Staatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten. Er selbst unterliegt der Dienstaufsicht durch den Generalstaatsanwalt.