Manu propria
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manu propria (lat.) Abkürzung m. p. heißt "Mit eigener Hand", also eigenhändig. War vor allem wichtig, als es noch keine Schreibmaschine bzw. technischen Kopierverfahren gab und Schriftstücke von Hand kopiert wurden, um den Namenszug durch einen Kopisten von der eigenhändigen Unterschrift zu unterscheiden. In Dokumenten des 16. und 17. Jahrhunderts wurde die "m.p."-Abkürzung gern in Form von kalligrafisch aufwendigen Schleifen, im 18. Jahrhundert oft als gitterförmiges Ornament an die Unterschrift angehängt. Der "m.p."-Zusatz wurde auch bei gedruckten Verlautbarungen, wie z. B. Bekanntmachungen von Herrschern der Unterschrift der zeichnenden Person hinzugefügt. Damit sollte dem Druckerzeugnis mehr Authentizität verliehen werden.
[Bearbeiten] Beispiel
An meine Völker!: Rede des Kaisers Franz Joseph I.