Diskussion:Maria Kwiatkowsky
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Das Urteil ist längst gefallen. Das müsste eigentlich im Artikel erwähnt werden.
[Bearbeiten] persönliche Probleme Kwiatkowskys
Frage: Ist es bei einer Schauspielerin notwendig, abseits der Darstellung ihrer schauspielerischen Karriere so breit auf eine Straftat, die anschließende psychologische Untersuchung, die Diagnose und die Behandlung einzugehen? Ich schlage vor, dies radikal zu kürzen, da es in keinem relevanten Verhältnis zum Anlass des Wikipedia-Eintrages (Schauspielerei) steht. --Superbass 15:28, 20. Mai 2006 (CEST)
Ich finde schon, dass es wichtig ist, warum sie die Straftat begangen hat, weil sie die psychische Störung beruflich und privat total aus der Bahn geworfen hat. Wenn man das nicht schildert, habe die Leute auch kein Verständnis für die Straftat, weil sie die ursächlichen Probleme nicht kennen. Wenn Sie die Krankheit überwunden hat, kann man vielleicht etwas kürzen, aber aktuell ist diese Tatsache wichtig, weil sie den abrupten Karriereknick erklärt. --Noebse 15:37, 20. Mai 2006 (CEST)
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- ok, das erklärt aber nicht die Länge und Breite der Schilderungen zur Straftat und zur psychischen Erkrankung. Das kann man auch in zwei Sätzen schreiben. Wikipedia ist doch nicht die Bunte, oder? --Superbass 15:44, 20. Mai 2006 (CEST)
- Abgesehen davon, daß ich bezweifele, daß die Polizei eine psychiatrische Untersuchung angeordnet hat, bin ich der Auffassung, daß Superbass hier recht hat. Frau Kwiatkowsky hat ein Recht auf Privatsphäre, ich denke, daß weder Details zur Tat noch zur Erkrankung notwendig sind. -- Tobnu 15:47, 20. Mai 2006 (CEST)
Sie ist eine Person des öffentlichen Lebens und immerhin hat sie einen Kindergarten abgefackelt. Bei so einer solchen schweren Straftat sind Hintergründe auf jeden Fall relevant. Außerdem wurden teilweise Online-Presseartikel in diesem Fall zensiert. Deshalb sollte das im Artikel erwähnt werden, der interessierte Leser kann ansonsten schlecht näheres dazu erfahren.
- Nachtrag: Nachdem ich festgestellt habe, daß die Gerichtsentscheidung nicht rechtskräftig ist, habe ich den Abschnitt komplett entfernt. Es steht uns nicht an, eine Vorverurteilung vorzunehmen und von vollendeten Tatsachen zu schreiben. -- Tobnu 15:56, 20. Mai 2006 (CEST)
- ACK - Nach Abschluss der Verfahrens sollten die besagten 1-2 Sätze zur enzyklopädischen Darstellung des Geschehens mehr als genügen. --Superbass 16:25, 20. Mai 2006 (CEST)