Marktgericht
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Marktgericht, auch Meßgericht oder Meßhandelsgericht, bezeichnete im Mittelalter ein Gericht, welches während einer Messe oder eines Marktes über alle zwischen Kauf- und Handelsleuten vorgefallenen Zwistigkeiten urteilte. Marktgerichte existierten an Orten ohne beständiges Handelsgericht, etwa in Trier, wo ein Pranger, der als Symbol für das Marktgericht stand, noch heute am Hauptmarkt erhalten ist.
[Bearbeiten] Literatur
- Carl Guenther Ludovici: Eroeffnete Akademie der Kaufleute oder auch Vollstaendiges Kaufmanns-Lexicon. 2. Auflage, III 1847f., Leipzig 1767.