Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
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Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts.
Es wurde 1926 in Berlin unter Beteiligung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. gegründet und 1949 in die Max-Planck-Gesellschaft übernommen. Seit 1956 befindet sich das Institut in Hamburg.
Das Institut berät in- und ausländischer Gesetzgeber wissenschaftlich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches.
Im Rahmen des internationalen Privatrechts wird das Institut für Rechtsgutachten auf Anfrage deutscher Gerichte tätig.
[Bearbeiten] Bibliothek
Die Bibliothek des Instituts sammelt Literatur zum internationalen Privatrecht aus aller Welt. Der Bestand umfasst über 400000 Bände und über 2000 laufend gehaltene Periodika. Das Max-Planck-Institut verfügt damit nach der Harvard Law School über die weltweit zweitgrößte Sammlung von Literatur zum internationalen und ausländischen Zivilrecht. Die Bibliothek ist ein reiner Präsenzbestand, es können keine Titel ausgeliehen werden (die Bibliothek nimmt daher auch nicht aktiv am Leihverkehr der Bibliotheken teil). Sie dient vorranging zu Forschungszwecken der am Institut beschäftigten Wissenschaftler. Eine Zulassung für Gäste ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.