Verfahrensrecht
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Das Verfahrensrecht (oder Prozessrecht) ist die Rechtsmaterie zur Regelung juristischer Abläufe. Das Verfahrensrecht ist größtenteils dem formellen Recht zuzuordnen. Der Gegenbegriff ist das materielle Recht.
Das Verfahrensrecht ist geronnenes Verfassungsrecht und gewährleistet den justizförmigen Verlauf des jeweiligen Verfahrens. Verletzungen des Verfahrensrechts sind stets justiziabel, führen aber ohne Beschwerden für den Betroffenen zu keinen Ansprüchen. Grundlage des Verfahrensrechts ist der Gleichheitsgrundsatz, nach der deutschen Verfassung Art. 3 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG und die Rechtsweggarantie, Art. 19 Abs. 4 GG.
Die größte Bedeutung innerhalb des ansonsten partikularisierten Verfahrensrechtes nehmen die Kodifizierungen der unterschiedlichen Prozesse ein. Dabei regeln die Prozessordnungen in der Regel bereits mehrere Verfahrensabschnitte. Die Strafprozessordnung regelt nicht nur Ermittlungs-, Zwischen und Hauptverfahren, sondern auch Teile des Vollstreckungsverfahrens. Ebenso regelt die Zivilprozessordnung neben dem Erkenntnisverfahren auch das Vollstreckungsverfahren.
Im deutschen Recht sind grundlegende Teile des Verfahrensrechts auch im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
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