Mindestanforderung
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Mindestanforderungen sind ein Instrument der Bankenaufsicht in Deutschland, mit der eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebs in Teilbereichen der Kreditinstitute sicherstelltwerden soll. In Deutschland wurden solche Mindestanforderungen erstmals 1975 in der Folge der Insolvenz der Herstatt-Bank durch Devisenspekulationen veröffentlicht.
Mindestanforderungen stellen eine Konkretisierung des § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz dar.
Die aktuell gültigen Mindestanforderungen wurden in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) am 20. Dezember 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Darin sind die Regelungen der bis dahin gültigen
- Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäfte (MaH)
- Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision (MaIR)
- Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
konsolidiert, aktualisiert und ergänzt.