Mitarbeiterdarlehen
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Ein Mitarbeiterdarlehen (auch Personalkredit) ist ein Darlehen, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt. Mitarbeiterdarlehen sind in der Regel zinsgünstiger als bankübliche Darlehen. Die meisten Unternehmen orientieren sich bei der Darlehensvergabe am Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe. Insbesondere Kreditinstitute gewähren ihren Mitarbeitern Darlehen mit Zinsvergünstigung.
Das Mitarbeiterdarlehen dient der Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen – bei Kündigung des Dienstverhältnisses ist das Darlehen in der Regel sofort zurückzuzahlen.
[Bearbeiten] Organkredite
Organkredite sind Mitarbeiterdarlehen an Leitende Angestellte, Prokuristen und Aufsichtsräte. Hierfür bestehen gesonderte Regelungen. Hauptartikel: Organkredit.
[Bearbeiten] Steuerliche Behandlung in Deutschland
Beim Unternehmen gehören die Zinseinnahmen aus Mitarbeiterdarlehen zu den Betriebseinnahmen. Eventuelle Refinanzierungskosten sind Betriebsausgaben.
Beim Mitarbeiter gehört der Unterschied zwischen dem Marktzins und dem vom Mitarbeiter zu zahlenden Zins als [[geldwerter Vorteil] grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (§ 8 (2) Einkommensteuergesetz (Deutschland). Ein geldwerter Vorteil ist nicht zu versteuern,
- wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 Euro nicht übersteigt,
- wenn der Effektivzins 5,0 % jährlich unterschreitet (R 31 Abs. 11 LStR).
Für Darlehen, die Kreditinstitute ihren Mitarbeitern gewähren, gelten besondere Berechnungsvorschriften.
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