Modus vivendi
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Völkerrechtlich: bezeichnet der Modus vivendi die vorläufige Verständigung zwischen Völkerrechtssubjekten, die später durch eine endgültige Abmachung abgelöst werden soll.
Bildungssprachlich: Gemeinsam getragene nicht auf einer definierten Rechtsgrundlage beruhende Übereinkunft, die ein annehmbares Zusammenleben und/oder Zusammenarbeiten ermöglicht.