Diskussion:Musik unter freier Lizenz
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[Bearbeiten] kommerzielle Verwendung
Im Artikel wird frei mit kostenlos gleichgesetzt. Wenn man sich allerdings beispielsweise die CC-nc-Lizenzen anschaut (nc steht für non commercial) ist dies aber gerade nicht der Fall. Trotzdem handelt es sich dabei meinem Verständnis nach immer noch um freie Musik. --Robb der Physiker 16:41, 11. Feb. 2007 (CET)
ich hab das jetzt umgebaut und würd es vorerst mal so lassen.--K. 20:13, 12. Feb. 2007 (CET)
nachdem uwe gille neppstar aus der wp rausgeschmissen hat wird es schwierig referenzen für LFFI-Musik anzugeben. vielleicht sollte er seine entscheidung noch einmal überdenken ... :-)
- Es kommt hier gut, wenn du deine Beiträge mit vier Tilden ~ unterschreibst. Was ist denn eigentlich LFFI-Musik? --Robb der Physiker 17:56, 23. Feb. 2007 (CET)
LFFI-Musik ist Musik, die unter der Lizenz für freie Inhalte steht. Das bedeutet, daß man sie (auch kommerziell) weiterverwerten darf (auch senden und in Datenbanken aufnehmen ...). Als Bedingung müssen lediglich die Namen der LizenzgeberInnen genannt, und bei Veränderung der Werke die neuen Kreationen ebenfalls in den freien Pool fließen.
Ich sag jetzt extra NICHT, das ist wie bei: ... , denn die LFFI gibts im deutschsprachigen Raum schon länger als die Creative Commons. Die CCbysa kommt in etwa der LFFI gleich, scheint aber nicht so ausgereift zu sein. In der LFFI ist genau geregelt, wie man z.B. als Disk Jockey vorgehen muß, bzw. wie freie Musik im Film oder Radiospot verwendet werden kann.
Es ist übrigens so, daß die Lizenz für freie Inhalte im Jahr 2004 vom Verein Frohsinn interpretiert wurde. Das heißt, daß die Formulierungen der Originallizenz für den Gebrauch mit freier Musik und freier Kunst in Einklang gebracht wurden. (Das war auch bei den freien Videos wichtig, weil ein Firmen-Logo, das in einem freien Film zu sehen ist ja niemals freigegeben werden kann.) Die Lizenz ist (mit Interpretationshilfe auf http://www.webstar.eu.tt/freieinhalte-webstar.html nachlesbar. Als Vereinfachung und Ergänzung gibts auch die FAQs http://www.webstar.eu.tt/wn-faqs.html grüße --Gunyvain 20:25, 1. Mär. 2007 (CET)
ich hab jetzt noch die Lizenz für freie Inhalte und die LFFI v1.0 im Sinne von Webstar getrennt. Das ist wichtig, weil die freie Musik (am http://www.neppstar.eu.tt ) stets auf die Interpretation von Webstar verweist. Siehe ID Tag bzw. ID3v2 Tag in den einzelnen Liedern. --Gunyvain 21:51, 1. Mär. 2007 (CET)
Meine Vorschläge wurden wieder mal gelöscht. Bedenkt aber bitte, daß die Lizenz, die bei der freien Musik zum Einsatz kommt gar nicht die reine UVM Lizenz für freie Inhalte ist!!! Ein Weblink ist hier unumgänglich, außer es schreibt über Webstar jemand einen Artikel. Was ist eigentlich so schlimm an Weblinks? Sollen die Leute einen Nutzen aus der Wikipedia ziehen, dann muß man die Infos doch finden können ... --Gunyvain 01:46, 12. Mär. 2007 (CET)