Nachtfluglärm
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Nachtfluglärm ist der Lärm, der von Flugzeugen während der Nachstunden ausgeht. Unter Nacht wird im Allgemeinen der Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr verstanden. Der nächtliche Fluglärm kann gesundheitliche Folgewirkungen haben, beispielsweise Schlafstörungen bis hin zur Insomnie, Tagesmüdigkeit und Leistungsabbau sowie Herz-Kreislauferkrankungen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehen über das Maß einer Befindlichkeitsstörung oder Belästigung hinaus. Der Schlaf hat wesentliche, regenerative Funktionen, er interagiert mit lebenswichtigen autonomen Funktionen wie Atmung und Kreislauf, er stärkt das Immunsystem und transportiert Gelerntes ins Langzeitgedächtnis. Die gesundheitlichen Folgen sind allerdings von der Fluglärmexposition abhängig, also in erster Linie von Faktoren wie der Höhe des Lärms am Ohr des Schläfers und der Häufigkeit der auftretenden Lärmereignisse. Hinzu kommt Zeit des Lärmergnisses in Bezug zum Schlafryhtmus des Menschen. Das Ausmaß der fluglärmbedingten gesundheitlichen Störungen ist bis heute nicht genau abzuschätzen, da die Fluglärmforschung zum Teil zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommt. epidemiologische Studien sollen dazu dienen, dauerhafte Auswirkungen auf die Gesundheit zu erfassen. Daneben gibt es Labor- oder Feldstudien, die ebenfalls die Wirkung des Lärms auf den Menschen abbilden sollen.
An vielen europäischen Flughäfen gilt ein Nachtflugverbot. In Deutschland besitzen lediglich der Flughafen Leipzig und der Flughafen Hahn eine unbeschränkte Nachtfluggenehemigung. Am Flughafen Köln/Bonn und am Flughafen Hannover finden ebenfalls Nachtflüge mit Einschränkungen statt. An anderen Flughäfen gibt es teilweise Ausnahmen für Fluggesellschaften, die ihre Basis oder einen Wartungsschwerpunkt am betreffenden Flughafen haben. So wird in der Praxis das Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf eingeschränkt, da einige Fluggesellschaften bis 24.00 Uhr landen können bzw. ab 05.00 Uhr landen können. Dadurch wird die effektive Ruhezeit der Anwohner auf fünf Stunden reduziert.
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[Bearbeiten] Messungen des (Nacht-) Fluglärms
Fluglärm-Messungen erfolgen durch die Flughäfen selbst bzw. durch kommunale und private Mess-Stationen. Problematisch bei den Messungen der Flughäfen selbst ist die Tatsache, dass meist nur Dauerschallpegel (in Form von Monatsmittelwerten) veröffentlicht werden. Im Gegensatz dazu werden über die zunehmend privat installierten Mess-Stationen recht zuverlässig auch die Einzel-Schallpegel durch einzelne Überflugeereignisse (in der Nacht) registriert und für den Bürger im Internet unmittelbar abrufbar dargestellt.
- (siehe Deutscher Fluglärmdienst)
[Bearbeiten] Forderungen an ein Fluglärmschutzgesetz
Ärzte fordern im Rahmen der Novelle des Fluglärmgesetzes die Festlegung von Lärmgrenzwerten an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, zum Beispiel nachts 45 dBA als obere Grenze für den äquivalenten Dauerschallpegel, die Definition einer Kernruhezeit (22.00 bis 6.00 Uhr) und die Einrichtung eines Nachtflugverbotes, und die sofortige Umsetzung der geforderten Schutzziele und -maßnahmen. Kritiker dieser Forderungen geben zu bedenken, dass die resultierenden ökonomischen Folgewirkungen Konsequenzen für Arbeitsplätze und die Konkurrenzfähigkeit einheimischer Unternehmen haben könnten. Dies gilt besonders für Dienstleistungen wie die Expressfracht. Der Flugbetrieb kann allerdings für solche Dienstleistungen eingeschränkt zugelassen werden. Gerichtlich sind z.B. in Leipzig Landungen für Frachtgüter in der Nacht zugelassen worden aber kein Passagierflugbetrieb.
[Bearbeiten] Literatur/Studien
- NaRoMi-Studie 2004
- LARES-Studie 2005
- Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung (Eberhard Greiser, 2006)