Nachweisgrenze
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Die Nachweisgrenze bezeichnet den Wert eines Messverfahrens, bis zu dem die Messgröße mit diesem Messverfahren gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann, also in einem vorgegebenen statistischen Konfidenzintervall liegt. Sachverhalte, für die die Messwerte unter bzw. über der Nachweisgrenze liegen, werden im Sinne der Messtechnik als unmessbar bezeichnet.
(NWG)=yB + 3 * sB
yB: Mittelwert des Untergrundsignals bzw. Blindwertes
sB: Standardabweichung des Untergrundsignals bzw. Blindwertes
Siehe auch: Bestimmungsgrenze