Nationalkirche
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Als Nationalkirche bezeichnet man katholische Kirchen, die sich einerseits von der römisch-katholischen Kirche, andererseits aber auch von den orthodoxen Kirchen und schließlich von den evangelischen Kirchen in wichtigen Punkten unterscheiden.
Bis zum 2. Vatikanischen Konzil bezeichnete man mit diesem Begriff solche katholischen Kirchen, die sich von der römisch-katholischen Kirche hauptsächlich durch den Gebrauch der jeweiligen Nationalsprache in der Liturgie (statt Latein) unterschieden.
Heute gebraucht man diesen Begriff hauptsächlich als Zusammenfassung für solche Kirchen, die sich zwar als Teil der katholischen Kirche verstehen, jedoch im kirchlichen Leben wesentliche Unterschiede zur römisch-katholischen Kirche aufweisen.
[Bearbeiten] Unterschiede zur römisch-katholischen Kirche
- Ablehnung des päpstlichen Jurisdiktionsprimats;
- Ablehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit;
- Ablehnung einer Zölibatspflicht für Geistliche;
- Ablehnung von späteren Zusätzen zum Glaubenbekenntnis;
- Bejahung des Laienkelchs;
- (teilweise) Bejahung der Frauenordination.
[Bearbeiten] Unterschiede zu den evangelischen Kirchen
- Festhalten an der Siebenzahl der Sakramente;
- Festhalten am dreifach gegliederten geistlichen Amt (Bischof, Priester, Diakon) in der apostolischen Sukzession;
- Festhalten an der kirchlichen Tradition als weiterer Offenbarungsquelle neben der Bibel.
[Bearbeiten] Unterschiede zu den orthodoxen Kirchen
- Festhalten an den Riten und Gebräuchen der westlichen (lateinischen) Kirche;
- (teilweise) Bejahung der Frauenordination.