Neujahrsansprache
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Als Neujahrsansprache werden die Reden von Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs bezeichnet, die traditionell am Vorabend des Neujahrstages oder am Abend des Neujahrstages selbst gehalten und von Rundfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden.
Aber auch Kirchenoberhäupter nutzen diesen Termin für Neujahrsansprachen.
Diese Ansprachen enthalten meist einen Rückblick auf das vergangene Jahr und eine Vorschau auf das kommende. Sie werden aber manchmal auch zu Mahnungen über Themen genutzt, bei denen diese Personen selbst keine Entscheidungsgewalt haben.
[Bearbeiten] Neujahrsansprache in Deutschland
Seit 1970 hält der Bundeskanzler eine Neujahrsansprache, während der Bundespräsident die Weihnachtsansprache hält. Von 1949 bis 1969 war es umgekehrt. 1952 wurde erstmals eine Neujahrsansprache im Fernsehen ausgestrahlt.
Besondere Berühmtheit erlangte die TV-Neujahrsansprache von Bundeskanzler Helmut Kohl, die der Fernsehsender ARD am 31. Dezember 1986 ausstrahlte: Statt der aktuellen Aufzeichnung wurde die Rede vom Vorjahr gesendet – nach Angaben des Senders aus Versehen. Die ARD holte die Ausstrahlung der korrekten Fassung am 1. Januar 1987 nach.
[Bearbeiten] Neujahrsansprache in Österreich
In Österreich hält der Bundespräsident die Neujahrsansprache. Der Bundeskanzler spricht am 26. Oktober, dem österreichischen Nationalfeiertag zum Volk. Die Neujahrsansprache wird am 1. Jänner nach der ZIB 1 in ORF 1 und 2 ausgestrahlt.