Nichtkombattant
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Nichtkombattanten sind in einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt alle Personen, die nicht an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Dazu zählen erkrankte oder verwundete Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag wie zum Beispiel Sanitäter oder Militärseelsorger, das Hilfspersonal der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von Zivilschutz-Einheiten beziehungsweise -Organisationen sowie Zivilpersonen. Nichtkombattanten sind nach dem humanitären Völkerrecht vor allen Handlungen geschützt, die sich gegen ihr Leben, ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit, ihre Ehre sowie ihre religiösen oder sonstigen Überzeugungen richten. Die maßgeblichen Abkommen des humanitären Völkerrechts sind die Genfer Konventionen.
[Bearbeiten] Literatur
- Knut Ipsen: Kapitel 3: Kombattanten und Nichtkombattanten. In: Dieter Fleck (Hrsg.): Handbuch des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten. C.H. Beck, München 1994, ISBN 340-638139-1
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