Nichttarifäres Handelshemmnis
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Unter nichttarifären Handelshemmnissen versteht man indirekte protektionistische Maßnahmen der Außenhandelsbeschränkung, die nicht Zölle, Abschöpfungen oder Exportsubventionen sind. Sie erschweren den Marktzugang ausländischer Anbieter.
Als nichttarifäre Handelshemmnisse sind demnach indirekte handelspolitische Einschränkungen zu verstehen wie zum Beispiel:
- Kontingente: Mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhren
- Normen und Standards (vgl. DIN)
- Kennzeichnungspflicht (Made in ..)
- psychologische Beeinflussung der Konsumenten zum Kauf von einheimischen Produkten
- Diskriminierung bei der Zollabwicklung
- Androhung von handelspolitischen Maßnahmen (z.B. Zölle)
- Anforderung an Qualifikation von Dienstleistungsanbietern
- Verwaltungsverfahren
Durch die weitgehende Handelsliberalisierung der Welthandelsorganisation (WTO) wurden tarifäre Handelshemmnisse sehr stark abgebaut. Trotz des WTO-Verbots für nichttarifäre Handelshemmnisse wurden diese jedoch häufig als Ersatz für tarifäre Handelshemmnisse (vor allem Zölle) aufgebaut. Gerade die Industrieländer nutzen häufig hohe Standards (vgl. Europäische Bananenverordnung, etc.) um ausländische Anbieter zu diskriminieren.
Formal müssen nichttarifäre Handelshemmnisse jedoch nicht auf die Beschränkung des Wettbewerbs ausgerichtet sein. Verfechter argumentieren vielmehr, dass diese Hemmnisse dem Schutz des Verbrauchers vor minderwertiger oder schlechter Ware (Normen und Standards) dienen.
Siehe auch: Handelshemmnis