Niedrigschwellig
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Eine Einrichtung oder ein Angebot wird in sozialen Kontext dann als niedrigschwellig bezeichnet, wenn diese zu besuchen oder in Anspruch zu nehmen, ohne große Hemmschwelle - man kann hier von einer "Ermöglichungsschwelle" sprechen - möglich ist. So gelten zum Beispiel Häuser der Offenen Tür, wie Nachbarschaftszentren oder Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung als niedrigschwellige Einrichtungen. Niederschwellige Einrichtungen sind meist Einstiege in weiterführende speziellere und zielgerichtere Angebote; sie geben aber auch Rückzugsmöglichkeiten. Weiter gibt es Einrichtungen für Drogenabhängige und Menschen ohne feste Unterkunft (zum Beispiel Erfüllung der Grundbedürfnisse wie Essen und Schlafen).
Wann ein Angebot oder eine Einrichtung als niedrigschwellig angesehen wird, hängt aber immer auch von der Situation, vom Blickwinkel des Betroffenen und vom Blickwinkel des Professionellen (z.B. Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, …) ab.