Nothilfe
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
Als Nothilfe bezeichnet man:
- die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr
- Hilfseinsätze für Menschen in sozialer Not
- Katastrophenhilfe.
- in der Schweiz die finanzielle und materielle Hilfe für abgelehnte Asylbewerber, welche keine Sozialhilfe erlangen können, siehe Asylrecht (Schweiz)
[Bearbeiten] siehe auch
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