Notifizierungspflicht
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Als Notifizierungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, eine Subvention bei der Europäischen Union (EU) anzumelden und genehmigen zu lassen.
Die Europäische Kommission genehmigt die Subvention nur, wenn sie diese für mit dem Binnenmarkt vereinbar hält. Die Notifizierungspflicht gilt sowohl für Einzelförderungen als auch für Programme. Lediglich Förderungen in kleine(re)m Umfang bedürfen nicht der Genehmigung (sog. de minimis-Beihilfen). De minimis-Beihilfen sind Subventionen, die den Wert von € 100.000 an dieselbe begünstigte Stelle binnen 36 Monaten nicht überschreiten.
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