Oberförster
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Oberförster und Forstmeister sind historische Bezeichnungen für die Leiter eines Forstamtes. Sie traten im 16. Jahrhundert allmählich in Erscheinung. Dieses geschah mit der Ausbildung einer landesherrlichen Forstorganisation und einer wenigstens teilweise Besoldung von Forstbediensteten. Regional (z.B. im Königreich Hannover) wurde auch der Begriff reitender Förster verwendet.
Gemeint waren mit all diesen Titeln zumeist Forstleute in leitenden Positionen, vergleichbar dem heutigen höheren Dienst innerhalb der Verwaltungen. War „Forstmeister“ anfangs Titel für einen Inspektionsbeamten mit zumeist großem Einfluss auf die jeweilige örtliche Verwaltung, wurden um die Wende zum 20. Jahrhundert erst in Preußen und einigen anderen deutschen Staaten die vormaligen Oberförster zu Forstmeistern ernannt, ohne dass sich jedoch etwas an ihrer Tätigkeit änderte. In Bayern allerdings war „Forstmeister“ bereits seit 1885 Amtsbezeichnung für alle Revierverwaltungsbeamten, was später auch die anderen Länder übernahmen. Zuletzt war Forstmeister dann die Bezeichnung für einen Beamten des höheren Forstdienstes. Die Rangfolge reichte vom Forstmeister über den Oberforstmeister bis hin zum Landforstmeister und Oberlandforstmeister. Letztere Titel waren den leitenden Beamten an der Spitze der Fortsverwaltung, etwa innerhalb der Ministerien, vorbehalten. So trug der Chef der Hessischen Landesforstverwaltung noch bis in die 1980er Jahre hinein die Amtsbezeichnung „Landesforstmeister“ (vgl. Hans Joachim Fröhlich).
Auch in der DDR wurde das dem militärischen Bereich vergleichbare Dienstgradkonzept bis 1991 konsequent umgesetzt. Es bestanden folgende Dienstgrade:
- Forstlehrling
- Forstarbeiter
- Forstfacharbeiter
- Brigadeleiter
- Forstanwärter der Fachschulen
- Forstanwärter der Sektion Forstwirtschaft
- Förster
- Revierförster
- Oberförster
- Forstmeister
- Oberforstmeister
- Landforstmeister
- Oberlandforstmeister
- Oberstlandforstmeister
- Generalforstmeister
Die Benutzung der Begriffe in der Forstpraxis ist heute ansonsten eher ungewöhnlich. So schreiben Karl Hasel und Ekkehard Schwartz[1]: „Die typisch forstlichen Dienstbezeichnungen (Revierförster, Oberförster, Forstmeister usw.) sind weitgehend beseitigt und denen anderer Verwaltungen angepasst worden.“
Die heutigen Amtsbezeichnungen lauten daher analog zu den übrigen Beamtenlaufbahnen des höheren Dienstes
- Forstreferendar/Fortstratanwärter
- Forstassessor/Forstrat zur Anstellung (Abkürzung „z. A.“),
- Forstrat
- Oberforstrat (oder Forstoberrat)
- Forstdirektor
- Leitender Forstdirektor.
Trotzdem hat sich die Berufsbezeichnung „Forstmeister/in“ bei der Bundesagentur für Arbeit noch bis heute erhalten.
[Bearbeiten] Quellen und Literatur
- ↑ Karl Hasel, Ekkehard Schwartz: Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis, Kessel, Remagen 2002, ISBN 3-935638-26-4 2002 (S. 192)