Obhut
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In der Obhut (veraltet: Hut) von jemandem, dem sie nicht gehören, befinden sich eine Person, ein Tier, eine Sache oder auch - im übertragenen Sinne - eine Idee oder ein (geistiges) Vermächtnis, die umsorgt werden müssen („ob“ altertümlich für „über“). Bei dieser Umsorgung kann es sich zum Beispiel um eine Unterstützung, Altenpflege oder Betreuung handeln.
Obhutsverhältnisse bestehen z. B. zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern.