Ordensname
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Der Ordensname ist der von einer katholischen religiösen Gemeinschaft (Ordensgemeinschaft) beim Ordenseintritt vergebene Name, der im Orden an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt.
Seit der frühen Neuzeit ist die Vergabe von Ordensnamen allgemein üblich. Gewählt wurde meist ein Heiligenname, wobei der namensgebende Heilige dann auch als persönlicher Schutzpatron angerufen wurde.
Beispielsweise hieß Mutter Teresa mit bürgerlichem Namen Agnes Gonxhe Bojaxhi - sie führte den Ordensnamen zu Ehren von Theresa von Ávila und Therese von Lisieux.
Weitere Beispiele für Ordensangehörige, die nur unter ihrem Ordensnamen bekannt sind: Thomas Cajetan, Fidelis von Sigmaringen.
Nach heutigem deutschem Namensrecht sind Ordensnamen wie Künstlernamen und andere Pseudonyme keine echten Namen. Sie können jedoch im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden. Auch der Ordensname wird nach § 12 BGB geschützt.