Orientierungssatz
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Der Orientierungssatz ist wie der (amtliche) Leitsatz ein aus dem Zusammenhang des Inhalts einer gerichtlichen Entscheidung (eines Urteils, Beschlusses oder einer Verfügung) entnommener und deren wesentliche Essenz enthaltender Satz. Auch der Orientierungssatz ist dem eigentlichen Text der Entscheidung vorangestellt, sozusagen zur Orientierung herausgehoben, allerdings stammt er nicht vom Entscheidungsorgan selbst sondern in der Regel von der Redaktion des veröffentlichenden Publikationsorgans. In rechtlicher Hinsicht entfaltet auch der Orientierungssatz keine eigene Wirkung, da er systematisch nicht der Entscheidung selbst zugehört, sondern bereits Auslegung durch Dritte darstellt.
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