Leitsatz
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Ein Leitsatz ist ein aus dem Zusammenhang des Inhalts einer gerichtlichen Entscheidung (eines Urteils, Beschlusses oder einer Verfügung) entnommener und deren wesentliche Essenz enthaltender Satz. Er stammt vom Entscheidungsorgan selbst, während ein sog. Orientierungssatz von der Redaktion des Publikationsorgans formuliert wird. Sofern vorhanden, wird der Leitsatz dem Urteil bei einer Veröffentlichung vorangestellt. In rechtlicher Hinsicht entfaltet er keine eigene Wirkung, da er systematisch nicht der Entscheidung selbst, sondern bereits deren Auslegung zuzuordnen ist. Im Kontrast zu seiner bescheidenen formellen Bedeutung entfaltet er oft große praktische Bedeutung als Quasi-Richtlinie für die nachgeordneten Gerichte.
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Als Leitsatz wird auch ein Teilgebiet einer Organisationsstruktur und eines Organisationsprozesses verstanden, der sich einem bestimmten "Motto" bzw. eben einem Leitsatz unterordnet. Er gehört zum Leitbild, gilt jedoch nur für ein einzeln betrachtetes Teilgebiet bzw. einem einzeln betrachteten Organisationsprozess.