Pâtissier
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Als Pâtissier bezeichnet man in einer Küchenbrigade den Küchenkonditor. Dieser übernimmt folgende Aufgabengebiete:
- Kuchen, Torten, Petits Fours, Kleingebäck, Blätterteigpasteten, Käsestangen
- warme und kalten Süßspeisen, Eisspeisen, Fruchtsalate
In Deutschland ist der Beruf des Patissiers kein Ausbildungsberuf; Ausübungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Lehre zum Koch oder Konditor.