Päckchen
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Ein Päckchen ist die Bezeichnung der Deutschen Post für ein kleines Paket, das nicht schwerer als zwei Kilogramm ist. Seine Höchstmaße orientieren sich an dem größten Produkt der Briefpost, dem Maxibrief. Es ist freizumachen und mit der Aufschrift Päckchen zu versehen. Der wesentliche Unterschied zum Brief ist neben Zulassung der Rollenform die Beförderung mit der Paketpost statt Briefpost, was insbesondere beim internationalen Versand zu längeren Laufzeiten führen kann. Dafür ist ein Päckchen in der Regel etwas preiswerter als ein Maxibrief, der ebenfalls zwei Kilogramm wiegen darf. Beim Versand ins Ausland bietet das Päckchen den Vorteil, dass es auch auf dem langsamen und preiswerteren Land-/Seeweg versendet werden kann, was bei Briefen seit 2007 nicht mehr möglich ist. Ein Päckchen kann im Gegensatz zum Brief oder Paket nicht versichert werden. Lediglich wenn es online frankiert wird und innerhalb Deutschlands versendet wird, bietet die Deutsche Post seit 2006 eine Versicherung bis 25 € an.
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[Bearbeiten] Geschichte
Päckchen bis 1 kg wurden am 1. Januar 1920 im Reichspostgebiet eingeführt. Einschreiben, Wertangabe oder Nachnahme waren ausgeschlossen. Vom 1. Juli 1928 an waren offene und geschlossene Päckchen zugelassen, als Briefpäckchen bis 1 kg oder als sonstige Päckchen bis 2 kg. Briefpäckchen mussten sich für die Beförderung mit der Briefpost, sonstige Päckchen für die Beförderung in Säcken eignen. Ende 1933 wurde die unschöne Bezeichnung “sonstige” aufgehoben, es gab nun das Päckchen zu 2 kg und das Briefpäckchen zu 1 kg. Einschreiben und das Verlangen eines Rückscheins sowie Nachnahme auf Briefpäckchen wurden zugelassen. Als 1938 das Höchstgewicht für Briefe auf 1 kg angehoben wurde, fielen die Briefpäckchen weg. Zur Vereinfachung des Päckchen-Verteilerdienstes wurde 1941 das Reich in 24 “Leitgebiete” eingeteilt, die durch “Leitzahlen” gekennzeichnet waren. 1951 wurde diese Aufteilung wieder aufgegeben. Zugelassen waren Dreiecks, Kreis- und sonstige Formen, die bei anderen Briefsendungen nicht zulässig waren. Eine Einlieferungsbescheinigung gab es auf Antrag gegen Gebühr.
[Bearbeiten] Größe
Für den innerdeutschen Versand gilt: Ein quaderförmiges Päckchen darf das Maß 60 x 30 x 15 Zentimeter nicht überschreiten. Für Päckchen in Rollenform gelten 90 Zentimeter Länge und 15 Zentimeter Durchmesser als Obergrenze.
Für den internationalen Versand von quaderförmigen Päckchen gilt folgende Regelung: Die Summe von Länge, Breite und Höhe darf 90 Zentimeter nicht überschreiten, wobei keine Seite länger als 60 Zentimeter sein darf. Bis 30. Juni 2006 durfte diese Summenregel auch im nationalen Versand alternativ zu den obigen Grenzen gewählt werden, was aber nach Ablauf der Übergangsfrist Ende September 2006 nur noch für den Maxibrief erlaubt ist.
Beim internationalen Versand von Rollen gelten folgende Regeln: Länge nicht größer als 90 Zentimeter, Länge + zweifacher Durchmesser nicht größer als 104 Zentimeter.
[Bearbeiten] Pluspäckchen
Pluspäckchen bestehen aus Verpackung (Packset der Deutschen Post) sowie dem Porto (Motiv-Wertmarke) und dürfen innerhalb Deutschlands abweichend bis zu 20 Kilogramm wiegen. Auch für den internationalen Versand werden Pluspäckchen angeboten, allerdings nur für den Versand per Luftpost und mit einem unveränderten Höchstgewicht von 2 Kilogramm.
[Bearbeiten] Haftung & Sendungsverfolgung
Haftung und Sendungsverfolgung sind gegen Aufpreis nur möglich, wenn das Päckchen online frankiert wird und innerhalb Deutschlands versendet wird. In allen anderen Fällen spielen Päckchen insofern eine Sonderrolle, dass es keinen obligatorischen Ein- und Auslieferungsnachweis wie beim Paket gibt, andererseits aber auch kein Einschreiben oder Rückschein wie beim Brief oder der Postkarte möglich ist. Päckchen gehören damit neben Massensendungen sowie nationalen Bücher-, Presse- und Warensendungen zu den wenigen Sendungsarten, die nicht registriert werden können.
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Päckchen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |