Persönliche Assistenz
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Das SGB IX (§§ 33 und 102 i. V. mit § 17 SchwbAV) schafft erstmals die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung im Unterschied zum Betreuungsaufwand zum Arbeitgeber einer Assistenz-Kraft werden. Diese Assistenz-Kraft wiederum hat den Betroffenen dabei zu unterstützen, seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.