Pferdewirt
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Der Pferdewirt ist ein anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf, der in einem der folgenden vier Schwerpunkte gelernt werden kann:
- Pferdezucht und Haltung: Hier erwirbt der/die Auszubildende Kenntnisse in der Pferdezucht, Pferdefütterung, tiergerechte Haltung und Veterinärkunde, Weidemanagement, Grundfutteranbau sowie den Umgang mit landwirtschaftlichen Geräten.
- Reiten: Hier liegt der Schwerpunkt von Ausbildungsbeginn an beim Reiten, der Ausbildung von Pferd und Reiter, ausreichend Talent (Balance und Elastizität) sowie eine solide reiterliche Grundausbildung sollten vorhanden sein. Die Auseinandersetzung mit der Reittheorie spielt in der Ausbildung eine große Rolle.
- Rennreiten: Voraussetzung hierbei sind mittlere Körpergröße und ein geringes Körpergewicht (ca. 50 kg) sowie Sportlichkeit und der eiserne Willen, das Körpergewicht zu halten, schon während der Ausbildung müssen Rennen geritten werden.
- Trabrennfahren: In diesem Ausbildungszweig gelten ähnliche Voraussetzungen wie für das Rennreiten.
Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung, die nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt werden sollte. Die wesentlichen Inhalte des Berufes Pferdewirt/in sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt geregelt. Während der Ausbildung muss ein Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden, in den auch Leittexte aufgenommen werden können.
Derzeit (2005/06) wird an einer Neuordnung des Berufes Pferdewirt gearbeitet.