Benutzer Diskussion:Pixelfire
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Der Übersichtlichkeit halber werde ich Themen in Benutzer Diskussion:Pixelfire/Erledigt 2006 verschieben, wenn mir diese erledigt erscheinen. Wenn ihr das anders seht, verschiebt diese bitte hierher zurück.
Noch eine Bitte:
Moin Pixelfire,
bevor ich Ihre Änderung des Eintrags "Militärischer Befehl" wieder rückgängig mache, würde ich die Sache gerne erläutern. Sie haben folgenden Satz als mit dem Kommentar "Quatsch" gelöscht:
Irrt der Soldat über die Verbindlichkeit eines Befehls und verweigert seine Ausführung, besteht für ihn stets die Gefahr, ein Dienstvergehen oder eine Wehrstraftat zu begehen.
Da haben Sie den § 22 WStG wohl nicht ganz genau gelesen: Abs. 2 und 3 sehen ein Absehen von Strafe nur dann vor, den der Irrtum für den Soldaten unvermeidbar war. Da unsere Soldaten in der Regel rechtlich gut ausgebildet werden (z.B. von mir) ist ein solcher schuldausschließender Verbotsirrtum eher die Ausnahme. Daher gilt: Unwissenheit (Dummheit) schützt auch hier vor Strafe nicht.
Mein Änderungsvorschlag zur Güte: Irrt der Soldat über die Verbindlichkeit eines Befehls und verweigert seine Ausführung, besteht für ihn stets die Gefahr, ein Dienstvergehen oder eine Wehrstraftat zu begehen, es sei denn, der Irrtum war für ihn unvermeidbar. Schönes Wochenende. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Kumara (Diskussion • Beiträge) pixelFire Bierchen?!? 02:18, 1. Jul 2006 (CEST))
- Das kann man so nicht verallgemeinern. Zunächstmal muss man den Ausbildungsstand des Soldaten herbeiziehen. Wir können davon ausgehen, und das weiß ich, da ich auch einer unserer Soldaten bin, daß 99,X% der GWDL/FWDL weder derart detaillierte Rechtskenntnisse haben, noch die Möglichkeit dies vor Ort prüfen zu können. In diesem Fall, und dafür sind die Absätze da, die ich vor meinem Revert übrigens sehrwohl studiert habe, schützt Unwissenheit und die aufrichtige Annahme, dass es sich um einen rechtswidrigen, nicht verpflichtenden Befehl handele, vor Strafe. Im Gegensatz hierzu kann ich zB von einem Feldwebel schon verlangen, dass er den Großteil dieser Rechtskenntnisse beherrscht. Auf die Methodisch/Didaktische Wehrrechtsausbildung, insbesondere an unseren USHs, möchte ich im Hinblick auf meine eigenen Erfahrungen lieber nicht weiter eingehen.
- Mit dem Kompromiss wäre ich so Einverstanden, zumal er ja sogar den O-Text verwendet. :) --pixelFire Bierchen?!? 02:18, 1. Jul 2006 (CEST)
Ich habe den Kompromiss jetzt eingefügt. Um noch einmal auf das Thema zurückzukommen: Der Irrtum über die Verbindlichkeit entschuldigt den Soldaten wirklich nur im Ausnahmefall. Genau wie § 17 des StGB (Verbotsirrtum) sind diese Irrtümer nämlich meist vermeidbar. Ein Soldat hat, bevor er den Befehl verweigert, die Pflicht der Gegenvorstellung, auch wenn das im Gefecht auch weltfremd erscheinen mag. Bei Straftaten und schweren Verstößen gegen das HVR ist die Lage ja ziemlich eindeutig. Wirklich gefährlich für den Soldaten wird es bei den Unverbindlichkeitsgründen "Kein dienstlicher Zweck" bzw. "Unzumutbarkeit". In diesen Fällen liegt ein schuldausschließender Irrtum (§ 22 Abs. 3 WStG) nur dann vor, wenn es dem Soldaten nicht zumutbar war, sich mit Rechtsbehelfen (z.B. Wehrbeschwerde) gegen den vermeintlich rechtswidrigen Befehl zur Wehr zu setzen. Die "aufrichtige Annahme" des Soldaten, er müsse z.B. die Schuhe seines Vorgesetzten nicht putzen (Extremfall, kann aber im Einzelfall zulässig sein, siehe ZDV 10/5) reicht dann nicht aus. In einem solchen Fall hat er die Konsequenzen seiner Verweigerung zu tragen, auch wenn das Gericht in diesem Fall von Strafe absehen kann (§ 22 Abs. 3 aE). Wir Juristen sind da leider sehr genau..... Was gibt es denn über die Wehrrechtsausbildung an den USHs zu berichten ;-)
--Kumara 15:30, 1. Jul 2006 (CEST)
- Alles klar.
- Die Situation im Kasernenalltag ist mit Sicherheit eine andere als im Gefecht. Appropos.. Wo steht denn in der 10/5 etwas vom Schuhe putzen für Vorgesetzte (habe gerade kein Intranet-Zugang)? Nichts desto trotz können wir uns hier ewig darüber streiten, was unvermeidbar ist. Im Endeffekt wird das Gericht den Einzelfall prüfen.
- Das ist eher nichts für die öffentlichkeit. Ist wohl alles in den SCILA-Berichten nachzulesen. --pixelFire Bierchen?!? 08:19, 3. Jul 2006 (CEST)
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Wehrübung
Dieser Artikel war gerade in der Qualitätssicherung, müsste aber nochmal gut überarbeitet werden. Ich habe dich als Ansprechpartner in der Militärredaktion gefunden und dachte mir, bei dir wäre diese Bitte am Besten aufgehoben. Ich wollte keinen Löschantrag für dieses eigentlich relevante Lemma stellen, hoffe also, dass sich da was verbessern lässt. Gruß, -- sebmol ? ! 13:17, 14. Jul 2006 (CEST)
- Danke dir. ich schau Ihn mir mal an --pixelFire Bierchen?!? 17:52, 15. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Führungsgrundgebiet vs. Stabsabteilung
Hi Pixelfire,
würde mich gerne an dieser Redunzdiskussion beteiligen, finde sie aber nicht (der Link in den Artikeln führt mich nicht dort hin). Weißt Du, wo die Diskussion jetzt stattfindet? Berlinschneid 23:14, 19. Nov. 2006 (CET)
- Tut mir leid. Bin derzeit leider kaum da. Weiß ich daher leider nicht --pixelFire Bierchen?!? 09:47, 25. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Fotos von Luftwaffen-Mühlen auf Fliegerhorsten
Hallo!
Ich wende mich mal mit meiner Frage an dich, weil ich gesehen habe, dass du zum einen Ansprechpartner für Fragen die Bundeswehr betreffend im Militär-WikiProjekt und auch noch Angehöriger der BW bist. Und zwar: Weißt du, ob man Fotos, die Maschinen der Luftwaffe auf einem Fliegerhorst zeigen, z.B. beim Start oder der Landung, verwenden darf, wenn sie von außerhalb der Basis aufgenommen werden? Weil an den Straßen rund um die Basis stehen überall Schilder, dass fotografieren aufgrund des militärischen Sicherheitsbereichs nur eingeschränkt erlaubt sei. Oder gibt es da einen Ansprechpartner bei der Bundeswehr, an den ich mich wenden muss/kann? --NickKnatterton – !? 12:37, 21. Feb. 2007 (CET)
- Am besten du wendest dich diesbezüglich an das Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe (PizLwPresse@bundeswehr.org) --pixelFire Bierchen?!? 23:03, 23. Feb. 2007 (CET)
- Danke für den Hinweis! --NickKnatterton – !? 23:51, 23. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Aktiveres Portal:Militär
Hallo pixelFire, ich habe mir bei Grummel ein paar Gedanken zum gegenwärtigen Stand im Portal gemacht und würde auch Deine Meinung als Mitarbeiter gerne hören. --Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 13:15, 25. Feb. 2007 (CET)