Polizeibrief
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Der sogenannte Polizeibrief ist ein Schreiben der Militärgouverneure der westlichen Besatzungszonen an den Parlamentarischen Rat vom 14. April 1949.
Er betraf die Befugnisse einer einzurichtenden Polizei des Bundes, die auf die Überwachung des Personen- und Güterverkehrs bei der Überschreitung der Bundesgrenzen, die Sammlung und Verbreitung von polizeilichen Auskünften und Statistiken sowie die Koordinierung bei der Untersuchung von Verletzungen der Bundesgesetze und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen hinsichtlich der Rauschgiftkontrolle, des internationalen Reiseverkehrs und von Staatsverträgen über Verbrechensverfolgung beschränkt sein sollten.
Bundespolizeibehörden sollten zudem keine Weisungsbefugnis über Landespolizeibehörden haben.
Schließlich wurde auch die Einrichtung einer Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung (federal government) gerichtete Tätigkeiten gestattet, die jedoch keine Polizeibefugnisse haben sollte. Diese Bestimmung ist als Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten bekannt.
[Bearbeiten] Abdruck
Das Schreiben der Militärgouverneure ist abgedruckt in:
- Ernst Rudolf Huber: Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit, Bd. II: Deutsche Verfassungsdokumente der Gegenwart (1919– 1951), Tübingen 1951, S. 216 (deutsche Fassung).
- Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.): Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, Bd. 8: Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen (bearbeitet von Michael F. Feldkamp), Boppard am Rhein 1995, S. 230 f. (deutsche Fassung) und S. 231 (englische Fassung).