Diskussion:Postmortales Persönlichkeitsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Entscheidung (Volltext liegt noch nicht vor) http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=3&Seite=3&anz=2879&pos=96&nr=34563&linked=pm&Blank=1 --Historiograf 03:49, 17. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Link zu Tron unter „Siehe auch“
Hallo Leute! In der aktuellen Version des Artikels Postmortales Persönlichkeitsrecht (vom 21.1.2006, 16.39 Uhr) befindet sich unter „Siehe auch“ ein Link zum Artikel Tron (Hacker). Meines Erachtens gehört dieser Link da nicht hin, weil in dem Artikel Tron (Hacker) nichts zum postmortalen Persönlichkeitsrecht steht und dort auch nicht hingehört. Stört's jemanden, wenn ich den Link entferne? --Stefan Knauf 16:20, 22. Jan 2006 (CET)
Ja mich. Der Zusammenhang wird durch die Debatte auf der Diskussionsseite klar. Es handelt sich beim Hacker Tron um einen der spektakulärsten gerichtlichen Fälle des postmortalen Persönlichkeitsrechts in den letzten Jahren --Historiograf 16:46, 22. Jan 2006 (CET)
Hm, klingt einleuchtend... --Stefan Knauf 19:21, 22. Jan 2006 (CET)
Die Entscheidung eines Amtsgerichts eine zuvor erlassene Verfügung wieder aufzuheben ist nicht spektakulär. Der Prozess kann noch Jahre dauern und das Ergebnis ist offen (siehe Caroline-Urteil). Im Tronartikel findet sich nichts zum pP. Die Diskussion dort ist kein Ruhmesblatt und enthält bislang keine fundierten Ausführungen zum postm.PersR sondern nur Meinungen. Der Link ist also weder neutral noch für jemanden interessant, der das Lemma eingibt. Es gibt da draussen andere Fragen als Trons Namen. ich habe den Link entfernt, ebenso auch den Link auf den Anwaltsschriftsatz. Wenn Anwaltsschriftsätze jetzt in Beiträgen verlinkt werden sollen, dann gute nacht. --Fludibu 01:58, 17. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] dringende Überarbeitung
Der Artikel sollte wohl der Rechtfertigung der (m.E. unzulässigen) Namensnennung im Tronbeitrag dienen und hatte mit einer Übersicht über das postmortale Persönlichkeitsrecht nicht viel zu tun. Die Tron-Frage ist offen und sollte daher gar nicht, oder eben sachlich dargestellt werden. Widersprüchlich wird es, wenn behauptet wird, postm. gebe es nur Entstellungsschutz und dann auf KUG und Archivschutz verwiesen wird. Die Dauer des pP ist ein sehr interessanter aber kaum ein x-zeiliges zitat rechtfertigender Aspekt (für den tron-fall könnte man das zitat übrigens so interpretieren: solange ein öffentliches interesse besteht, besteht auch das pP). Der Beitrag enthielt außerdem echte Fehler (Art. 2 GG). Der Beitrag ist jetzt immer noch nicht gut, aber heute wirds nicht mehr besser. --Fludibu 01:58, 17. Feb 2006 (CET)
Dadurch, dass du einen einigermaßen verständlichen Artikel unverständlicher machst, wird nix besser. Der Anwaltsschriftsatz ist eine außerordentlich instruktive Onlinequelle. Der Fall Tron ist sehr wohl relevant. Du hast offensichtlich wenig Ahnung und solltest die Finger von Sachen lassen, von denen du nix verstehst. --Historiograf 02:11, 17. Feb 2006 (CET)
- Der Beitrag ist sachlich falsch und neben dem Thema, Du hast Dir nicht die Mühe gemacht meine Änderungen zu lesen, sonst hättest Du zumindest die Fehler erkannt. Was ist das hier, Dein privater Tron-Feldzug? Wenn Du meine Änderungen nicht verstehst, solltest Du Dich vielleicht bei Rechtsthemen zurückhalten. --Fludibu 02:33, 17. Feb 2006 (CET)