Postzeitungsvertrieb (DDR)
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Der Postzeitungsvertrieb (PZV) war in der DDR ein staatliches Vertriebsorgan für Presseerzeugnisse des In- und Auslandes.
Gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 3. April 1959 (GBl. I, S. 365) war die Deutsche Post allein zuständig für die Beförderung und den Vertrieb fortlaufend erscheinender Presseerzeugnisse. Laut § 3 der Anordnung über den Postzeitungsvertrieb - Postzeitungsvertriebsordnung - vom 3. April 1959 (GBl I, S. 403) umfasste der Vertrieb von Presseerzeugnissen durch die Deutsche Post alle Tätigkeiten von der Übernahme der Presseerzeugnisse bis zur Aushändigung an den Bezieher.
Der Vertrieb erfolgte über das Abonnement und den Einzelverkauf. Gemeinsam mit Organisationen und Institutionen betrieb der PZV die Werbung für die Presseerzeugnisse. Diese Werbetätigkeit ergab sich aus der gesellschaftlich gestellten Aufgabe der Deutschen Post gemäß § 12 der Postzeitungsvertriebsordnung.