Abonnement
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Ein Abonnement (abgekürzt Abo) ist der regelmäßige Bezug einer Leistung, oftmals gegen ein Entgelt. Der Bezieher der Leistung ist der Abonnent.
Das Wort Abonnement ist seit dem 18. Jahrhundert gebräuchlich und stammt aus dem Französischen, in welchem s'abonner à quelque chose für "eine wiederkehrende Leistung bestellen" steht.
Ein Abonnement kann für eine gewisse Zeit (beispielsweise zwölf Monate) oder auf Widerruf abgeschlossen werden. In der Regel ist der Preis für ein Abonnement niedriger als bei einem Einzelbezug.
In Deutschland können Abonnement-Verträge höchstens 24 Monate lang laufen. Die maximale Laufzeit für stillschweigende Verlängerungen beträgt 12 Monate. Die maximal mögliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit des Abonnements. Diese Bestimmungen sind im § 309 BGB festgelegt.
Manchmal werden Personen, die gar nicht an Abonnements interessiert sind, an der Haustür von so genannten Drückerkolonnen Zeitschriften-Abonnements aufgeschwatzt. Derartige Haustürgeschäfte können nach deutschem Recht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
[Bearbeiten] Beispiele für Abonnements
- Theater- oder Konzertabonnement
- Abonnement einer Zeitung oder einer Zeitschrift (Abonnementzeitung)
- Abonnement im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Abonnement eines Newsletters, einer Newsgroup oder eines Feeds
- Lebensmittelabonnements, etwa Obst- oder Gemüsekisten benachbarter Bauernhöfe
- Klingelton-Abo (Begriff geprägt durch die Firma Jamba!)
- Abonnement für Virendefinitionen (Antivirenprogramm) oder Firewall zur Aktualisierung der Programme.
- Probeabonnement für werbetechnische Zwecke
- Prämienabonnement als besonders günstige Abo-Form.
- Pop-Abo: Ein Konzertabonnement für Popmusik, ins Leben gerufen vom Konzerthaus Dortmund 2006 unter dem Namen "Pop-Abo.pop_unplugged" (http://www.pop-abo.de)
[Bearbeiten] Weblinks
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