Praetur
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Die Praetur (eingedeutscht auch Prätur) war eines der höheren Ämter der römischen Ämterlaufbahn, des (cursus honorum) (im Regelfall das dritte Amt nach der Quästur und dem Amt eines Ädilen). Die Amtsinhaber wurden praetores (eingedeutscht: Prätoren) genannt. Sie wurden vom Volk in den Comitia Centuriata auf ein Jahr gewählt.
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[Bearbeiten] Etymologie
Das Substantiv praetor leitet sich von prae-itor, also von dem Partizip Perfekt Passiv des lateinischen Verbs prae-ire („vorangehen“), ab und bezeichnet im eigentlichen Sinne jemanden, der vorangeht, also einen Anführer oder einen Vorgesetzten. Im Zivilstand bezeichnet der Prätor einen Bürgermeister (beispielsweise in Capua[1]), den Sufet in Karthago[2] oder den oberstem Richter in Rom[3].
[Bearbeiten] Historische Entwicklung
Nachdem der letzte König Tarquinius Superbus vertrieben worden war, wurde die königliche Gewalt, die dieser lebenslänglich innegehabt hatte, nunmehr jährlich von den patrizischen Geschlechtshäuptern reihum geführt (Prinzip der Annuität). Der Träger des königlichen Gewalt wurde wahrscheinlich praetor maximus genannt.[4] Einen Kollegen dürfte es zunächst nicht geben haben (Prinzip der Kollegialität). Der praetor maximus blieb der höchste Beamte der frühen Republik, bis dieser wohl in der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. von dem Konsul als höchster Beamter verdrängt wurde.[5] Die ursprüngliche Zugehörigkeit zu dem höchsten Kollegium zeigte sich allerdings noch darin, dass er bis Ende der Republik in Notzeiten Heerführer sein konnte und dass die Provinzen, die im Zuge der römischen Expansion errichtet wurden und die militärische Unternehmungen einschlossen, einem Beamten unterstellt waren, der auch den Titel praetor trug.
Mit dem Inkraftsetzen der leges Liciniae Sextiae im Jahre 367 v. Chr. gab es einen jährlich neu gewählten praetor urbanus (von urbs, „Stadt“, gemeint ist Rom), der für die Gerichtsbarkeit in der Stadt Rom zuständig war. Öffentliche Rechtssachen zu behandeln stand ihm nur im Auftrag des Volkes (lege populi) zu. Er stellte eine vorläufige Untersuchung der Rechtssache an und übergab alles Weitere (cognitio) den Geschworenenrichtern (iudices selecti), bis diese Sache spruchreif wurde, worauf er dann Recht sprach (ius dicere oder iurisdictio). 247 v. Chr. kam der praetor peregrinus (peregrinus, „Fremder“ oder „Nichtbürger“) hinzu, der in Rechtsstreitigkeiten zwischen römischen Bürgern und Nichtbürgern tätig war.
Zum Kollegium der Praetoren gehörten auch die Statthalter der Provinzen, obwohl sie von den Gerichtspraetoren durch den gänzlich anderen Aufgabenbereich und durch die räumliche Trennung vollkommen verschieden waren. Die ersten Statthalter (Provinzialpraetoren) wurden 227 v. Chr. für die ersten beiden römischen Provinzen Sizilien und Sardinien, die in bzw. nach dem ersten punischen Krieg erobert wurden, geschaffen. 197 v. Chr. kamen zwei weitere für die beiden spanischen Provinzen Hispania citerior und Hispania ulterior hinzu. Der Provinzialpraetor hatte in der Provinz die oberste militärische und jurisdiktionelle Gewalt und vertrat die römische Herrschersmacht im vollem Umfang und war durch nichts eingeschränkt. Bis Sulla blieb trotz ansteigender Anzahl der Provinzen die Zahl der Praetoren (zwei Gerichtspraetoren, vier Provinzialpraetoren) gleich. Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren, wahrscheinlich im Jahre 81 v. Chr., erst auf acht und schließlich zehn und beschränkte jedoch ihre Zuständigkeit auf die Rechtsprechung in Rom, zu der aber auch die Leitung der ständigen Gerichtshöfe (quaestiones perpetuae) hinzukam. Nach der Praetur konnte man als Propraetor eine Statthalterschaft bekleiden. Caesar erhöhte sie sogar auf auf 16. Die Anzahl der Praetoren in der Kaiserzeit schwankte zwischen 10 und 18 Beamten.
In der senatorischen Ämterlaufbahn folgte die Praetur im Regelfall dem Volkstribunat oder dem Amt eines Ädilen und wurde vor dem Konsulat bekleidet. Seit 180 v. Chr. war ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben. Praetoren gehörten zu den Magistraten, die wie die Konsuln ein imperium besaßen, also ein Heer kommandieren durften. Besonders in Ausnahmesituationen wurde Praetoren ein militärisches Kommando in einer Provinz übertragen, für das bei längerer Dauer die Amtsgewalt über das normale Jahr hinaus verlängert werden konnte. Die Magistrate führten dann den Titel pro praetore, die Abgrenzung zum Titel pro consule ist allerdings nicht immer eindeutig.
Die Praetoren waren die Stellvertreter der Konsuln und insbesondere für die Interpretation der Gesetze und die Rechtspflege im Allgemeinen verantwortlich. Sie spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des römischen Rechts, da sie im praetorischen Edikt die jeweils geltenden Verfahrensvorschriften festlegten. Die Ehrenzeichen des Prätors glichen denen der Konsuln: In der Stadt begleiteten ihn zwei, außerhalb der Stadt sechs Liktoren. Er trug die toga praetexta, hatte als besondere Gerichtsstätte ein Gerüst (tribunal), wo er auf der sella curulis saß, und daneben auf Sesseln (subsellia) die Richter. Indessen entschied er unerhebliche Rechtssachen auch ohne alle Förmlichkeiten an jedem beliebigen Orte (ex aequo loco).[6].
In der Kaiserzeit bestand das Amt als Bestandteil der senatorischen Laufbahn fort, konnte aber schon in jüngeren Jahren bekleidet werden. Durch die vermehrte Verleihung von Suffektkonsulaten erhielten mehr Praetoren als bisher die Möglichkeit, das Konsulat zu bekleiden. Kaiser Hadrian ließ das praetorische Edikt um 128 n. Chr. im edictum perpetuum endgültig festschreiben, die Praetoren hatten aber schon zuvor durch den Ausbau der kaiserlichen Gerichtsbarkeit an Bedeutung verloren, da sich ihr Geschäftsbereich nunmehr nur auf geringere Gegenstände eingeschränkt, wie die cura ludorum (Sorge um die Spiele) und Besorgung von Rechtsgeschäften.
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ Marcus Tullius Cicero, de lege agraria 2, 92.
- ↑ Cornelius Nepos, Hannibal 7, 4.
- ↑ Titus Livius, 3, 55, 12.
- ↑ Livius, 7, 3, 5
- ↑ Die genauen Einzelheiten sind, wie vieles in der Geschichte der frühen römischen Republik, aufgrund der unsicheren Quellenlage in der Forschung umstritten.
- ↑ Cicero, Pro Caecina 50; Sueton, Tiberius 33.
[Bearbeiten] Literatur
- Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (Handbuch der Altertumswissenschaft, Abteilung 10: Rechtsgeschichte des Altertums, Teil 3, Band 2: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik, Abschnitt 2).
- T. Corey Brennan: The Praetorship in the Roman Republic. 2 Bände, Oxford 2000, ISBN 0-19-511459-0, ISBN 0-19-511460-4.
Ämter des Cursus honorum: Quaestur | Tribunat/Aedilamt | Praetur | Consulat
Außerordentliche Ämter: Censur | Interrex | Dictator | Magister equitum | Decemviri | Triumviri
Weitere Ämter und Ehrentitel: Tribunus militum | Pontifex Maximus | Legatus | Dux | Praefectus | Vicarius | Vigintisexviri | Magister militum | Imperator | Princeps senatus | Augustus | Caesar