Volkstribunat
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Volkstribun (tribunus plebis) war ein Amt in der römischen Republik. Aufgabe der Volkstribunen war es, die Versammlung der Plebejer (concilia plebis) einzuberufen und zu leiten. Das Amt des Volkstribunen, das nur Plebejer bekleiden konnten, war erst seit der Kaiserzeit ein optionaler Teil des cursus honorum. Die am Ende der Republik zehn Volkstribunen wurden wie alle römischen Beamten auf ein Jahr gewählt, allerdings nicht von der Versammlung des gesamten Volkes, sondern nur den Plebejern im concilium plebis.
Das Volkstribunat entstand gemäß der legendären römischen Überlieferung im Jahre 494 v. Chr., 15 Jahre nach der Gründung der römischen Republik, zu Beginn der Ständekämpfe. Aufgabe der Volkstribunen war die Verteidigung des Volkes gegen Übergriffe des Adels (Patriziat). Sie konnten alle Entscheidungen und Maßnahmen patrizischer Beamter und des Senats durch ihr Veto (lat. ich verbiete) außer Kraft setzen. Zudem konnten sie jederzeit eine Volksversammlung einberufen. Die Person eines Volkstribunen war sakrosankt (lat. sacrosanctus: unantastbar). Das heißt: Wer einen Volkstribun körperlich angriff, konnte als Staatsverräter hingerichtet werden. Der Volkstribun bewegte sich daher demonstrativ unbewaffnet und ließ auch nachts die Tür seines Hauses unverschlossen. Die Zahl der Volkstribune variierte im Laufe der Zeit, anfangs waren es nur zwei, seit 449 v. Chr. war ihre Zahl der Volkstribunen auf zehn festgelegt.
Nach dem Ende der Ständekämpfe sank die Bedeutung des Volkstribuns als Volksvertreter, da der Senat auf Grund des persönlichen Einflusses seiner Mitglieder die Gesetzgebung zunehmend selbst in die Hand nahm. Später unter den Popularen diente das Amt als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Macht.
Seit Augustus hatten die römischen Kaiser die Amtsgewalt (jedoch nicht das Amt!) eines Tribunen inne, die sog. tribunicia potestas. Das Volkstribunat bestand auch in der Kaiserzeit weiter, wo es anstelle des Ädilenamtes im cursus honorum bekleidet werden konnte. Es hatte allerdings keine wesentliche politische Funktion mehr.
siehe auch: Tribun, Militärtribun, Tribus
Ämter des Cursus honorum: Quaestur | Tribunat/Aedilamt | Praetur | Consulat
Außerordentliche Ämter: Censur | Interrex | Dictator | Magister equitum | Decemviri | Triumviri
Weitere Ämter und Ehrentitel: Tribunus militum | Pontifex Maximus | Legatus | Dux | Praefectus | Vicarius | Vigintisexviri | Magister militum | Imperator | Princeps senatus | Augustus | Caesar