Prinzipalkommissar
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Die Amtsbezeichnung Prinzipalkommissar trug der offiziell beauftragte Vertreter eines Kurfürsten oder des Kaisers auf den Reichstagen und sonstigen Versammlungen des Heiligen Römischen Reiches zwischen dem 16. und dem Ende des 18. Jahrhunderts.
Während die Vertreter kleinerer Reichsfürsten durchaus niederen Adels oder sogar bürgerlich sein konnten, wurden mit der Vertretung des Kaisers meistens nur hohe Würdenträger des Reiches betraut, wie z. B. der Erzbischof von Salzburg, da dieser nicht schon dem Kurfürstenrat angehörte. Der kaiserliche Prinzipalkommissar saß in Vertretung des Kaisers den gemeinsamen Sitzungen des ganzen Reichstags vor und wurde in seiner Arbeit meistens von ein oder zwei so genannten Konkommissaren unterstützt. Er übergab im Namen des Monarchen die kaiserliche Proposition an das Direktorium des Reichstags, das diese dann verlas und veröffentlichte.