Quittung
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Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung erloschen ist. Das Wort geht auf das veraltete quitt („ausgeglichen“, z.B. jetzt sind wir quitt) zurück.
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[Bearbeiten] Kauf
Eine Quittung wird nach einem Kauf und dem Abschluss von Zahlungsvorgängen ausgestellt. Sie enthält in der Regel Aussteller sowie ggf. den Empfänger, die Art, Anzahl und Bezeichnung der Ware oder Leistung, sowie Datum und Uhrzeit der Ausstellung. Die Quittung dient dem Nachweis über die Bezahlung sowie weiterer Abrechnungen bzw. als Beleg in der Buchführung.
Nach deutschem Recht kann der Zahlende die Erteilung einer Quittung verlangen (§ 368 BGB).
Siehe auch: Zahlungsverkehr
[Bearbeiten] Datenübertragung
In der Datenübertragung ist die Quittung die Bestätigung des Empfängers für die korrekte Übertragung eines Datenpaketes vom Sender.
[Bearbeiten] weitere Bedeutungen
Im übertragenen Sinn wird es im Falle einer Bestrafung für ein Verhalten verwendet („die wohlverdiente Quittung erhalten“).
Das Verb quittieren hat auch die Bedeutungen „verlassen“ (z.B. den Dienst quittieren) oder „zur Kenntnis nehmen“ (z.B. etwas mit einem Lächeln quittieren).
[Bearbeiten] Verwechslungen
Der Begriff Quittung wird gelegentlich mit dem Begriff Rechnung verwechselt. Der Unterschied zwischen Quittung und dem Begriff "Rechnung" liegt darin, dass die Quittung eine Schriftform (§ 126 BGB) erfordert. D.h. eine Quittung muss unterschrieben / unterzeichnet sein. (§ 368 BGB) - was die Rechnung jedoch nicht "trägt".
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[Bearbeiten] Weblinks
Quittung Vordruck EXCEL-Formular
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