R-Gespräch
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Das R in R-Gespräch steht für "Rückwärtsberechnung" (englisch "Reverse Charge"). Der Angerufene zahlt - nach erfolgter Zustimmung - die Kosten des Anrufs. Für diesen "Service" bezahlt der Angerufene in der Regel einen höheren Betrag als für ein gewöhnliches Gespräch. R-Gespräche werden entweder "handvermittelt" (von menschlichem Vermittlungspersonal, dem so genannten Operator) oder automatisch hergestellt.
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[Bearbeiten] Automatisches R-Gespräch
[Bearbeiten] Üblicher Ablauf
Der genaue Ablauf ist abhängig vom Anbieter. Der Anrufer ruft eine kostenlose Rufnummer an, nennt seinen Namen und wählt dann die Rufnummer des Anschlusses, mit dem er verbunden werden möchte. Beim Angerufenen wird nach dem Abheben ein Text in etwa wie der folgende von einer Computerstimme gesprochen: "Guten Tag, hier ist die Firma 'R-Gespräche'. Wollen Sie ein Gespräch von [hier wird der Anrufername dann genannt] entgegennehmen? Das Gespräch kostet sie dann x EUR und y Cent pro Minute. Wenn Sie die Gesprächskosten übernehmen wollen, so drücken Sie bitte auf Ihrem Telefon die Tasten 1 und 2 oder sagen Sie 'Ja'. [Kurze Pause] Wenn Sie das Gespräch mit [Name des Anrufers] für x EUR und y Cent pro Minute entgegennehmen wollen, drücken Sie bitte die Tasten 1 und 2 oder sagen Sie 'Ja'." Falls man nicht zustimmt, wird das Gespräch automatisch beendet. Die Ansage verursacht dem Angerufenen noch keine Kosten.
[Bearbeiten] Problematik
Problematisch für den Angerufenen Teilnehmer an dieser Möglichkeit von R-Gesprächen:
- Ein einfaches "Ja" reicht aus, um das Gespräch anzunehmen. Sogar der Anrufbeantworter kann also ein R-Gespräch annehmen, wenn zum Beispiel der folgende Text auf dem Ansageband ist: "Ich bin nicht da, aber Du kannst JA nach dem Piepston eine Nachricht hinterlassen." Daher sind die Anbieter dazu übergegangen eine Eingabe über die Telefontastatur anzufordern, zum Beispiel Ziffer "1" für Zustimmung und Ziffer "2" für Ablehnung.
- Hat der Angerufene ein veraltetes Telefon das mit Impulswahl funktioniert, ist es ihm nicht möglich die Frage mit "1" und "2" zu bestätigen.
- Jeder Anbieter darf (auf umgekehrtem Wege) einen Mehrwertdienst zum Angerufenen abrechnen, selbst wenn dessen Anschluss für Mehrwertdienstrufnummern, wie zum Beispiel 0900/0190 gesperrt ist.
- Man kann zwar beim R-Gesprächeanbieter seinen Anschluss für R-Gespräche sperren lassen, allerdings muss dies bei jedem einzelnen Anbieter solcher Gesprächsdienste erfolgen.
- Es existiert kein Zentralregister der R-Gesprächeanbieter
- Für Teilnehmer, die keine R-Gesprächsanrufe empfangen wollen, ist es aufwändig, sich bei jedem einzelnen Anbieter abzumelden.
- Die Sperrung von R-Gesprächsanbietern beim eigenen Teilnehmernetzbetreiber ist derzeit (2005) nicht möglich. (Nach der aktuellen Version des TKG-E §66i Absatz (2) wird es ab dem 01. Juli 2007 für Endkunden möglich sein, die eigene Teilnehmerrufnummer für alle R-Gespräche sperren zu lassen).
- Aus abrechnungstechnischen Gründen sind R-Gespräche nur zu Festnetzanschlüssen der T-Com möglich. Ist man bei einem anderen Anbieter kann man nicht angerufen werden.
- Der Münzer-Kennungston ("Kuckuckston"), der den Anrufer sofort bei Annahme des Telefonates auf die Eigenschaft "Münzfernsprecher" hinweist und so unerwünschte kostenpflichtige Anrufe vermeiden soll, wird verlässlich nur bei handvermittelten R-Gesprächen beachtet.
- Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. März 2006 den Schutz der Verbraucher vor unerwünschten R-Gesprächen betont (Az.: III ZR 152/05).
[Bearbeiten] Handvermitteltes R-Gespräch
[Bearbeiten] Üblicher Ablauf
Der Anrufer ruft eine kostenlose Rufnummer an und nennt dem Operator die Rufnummer des Anschlusses, mit dem er verbunden werden möchte. Der Operator ruft beim gewünschten Teilnehmer an und fragt diesen, ob er das R-Gespräch annehmen will und die Kosten übernehmen wird. Falls der gewünschte Teilnehmer nicht zustimmt, wird das Gespräch beendet. Die Anfrage durch den Operator verursacht dem Angerufenen noch keine Kosten.