Reafferenzprinzip
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Reafferenzprinzip ist ein Regelprinzip zur Kontrolle und zur Rückmeldung eines Reizerfolgs an das Zentrale Nervensystem.
Beispiel: Von der Efferenz für eine Bewegungsfolge, die von einem übergeordneten nervösen Zentrum ausgeht, wird in bestimmten untergeordneten Zentren eine „Kopie“ (Efferenzkopie) angelegt. In Wechselwirkung mit dieser und der afferenten Rückmeldung (Reafferenz) des Effektors, nehmen wir einen Bewegungserfolg war.
Damit können Bewegungsabfolgen, die von anderen übergeordneten Zentren oder von außen beeinflusst werden, kontrolliert und geregelt werden.
„Einfache“ Beschreibung: Ein durch den Willen übermittelter Befehl wird an einen Effektor (Muskel) übermittelt. Vorher wird von diesem Befehl eine Kopie (Efferenzkopie) hergestellt. Diese Kopie wird mit der Rückmeldung vom Effektor verglichen und die Differenz zwischen Soll und Ist der Wahrnehmung zugeführt. Die Befehlskopie ist dabei der Soll-Zustand, die Position des Effektors der Ist-Zustand.
[Bearbeiten] Literatur
- E. von Holst und H. Mittelstaedt: Das Reafferenzprinzip in: Die Naturwissenschaften 1950, 37.
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