Rechnungsprüfung
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Die Rechnungsprüfung ist die Prüfung des Finanzgebarens einer Körperschaft, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer Personenvereinigung.
Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden, Landkreisen, Ländern und Bund, sowie Anstalten des öffentlichen Rechts wird die Rechnungsprüfung durch externe Stellen (zum Beispiel Rechnungsprüfungsverbände) oder interne Stellen (etwa einen Rechnungshof oder einen Rechnungsprüfungsausschuss) durchgeführt.
Bei privatrechtlich organisierten Vereinigungen, insbesondere bei eingetragenen Vereinen, nehmen regelmäßig aus dem Mitgliederkreis gewählte Rechnungsprüfer eine Kontrolle der Finanzen der Vereinigung vor.
Die externe Rechnungsprüfung durch Wirtschaftsprüfer bezeichnet man als Wirtschaftsprüfung.
Rechnungsprüfung kommt aber auch sehr häufig im Abschlepp- und Autovermietergewerbe durch die verschärfte Regulierungspraxis bei Versicherungs-Schadenbüros und Automobilclub-Schutzbrief-Abrechnungen vor. Durch die insgesamt schwammige Trennung der Schadenserstattungsbereiche Abschlepp- und Pannenhilfskosten - Erstattung (nur bis 150,- oder 200,- EUR) und der unbegrenzten Erstattungsmöglichkeit für Bergung (siehe auch den Artikel-Suchbegriff BERGUNG dazu) bekam die Rechnungsprüfung dieses Dienstleistungsbereiches eine sehr gewichtige Bedeutung - geht es hier doch auch um sehr viel Geld. Willfährige Verbände, die den Versicherungskonzernen und Automobilclubs (durch Mitgliedschaften darin) mehr als nur "nahestehen", haben die Begriffsdefintion BERGUNG bei der Rechnungsprüfung entsprechend "versicherungsfreundlich" und "kundenunfreundlich" sachlich verdreht und versuchen hier seit Jahren ihre Meinung durchzufechten.
Aber auch im Autovermieter-Sektor ist durch neueste BGH-Urteile eine sichere Rechnungsprüfung sehr aufwendig und schwierig geworden.