Diskussion:Redakteur
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Nicht nur als Journalist, auch als Redakteur darf sich jedermann - mangels gesetzlicher Regelung - bezeichnen. Belege für die häufige Behauptung, die Berufsbezeichnung "Redakteur" sei geschützt, gibt es offenbar nicht.--213.6.90.160 13:51, 6. Dez 2005 (CET)
Dass die Bezeichnung "Journalist" nicht geschützt ist, hat nichts mit GG und Pressefreiheit zu tun, sondern damit, dass es bezüglich der Führung dieser Berufsbezeichnung keine gesetzliche Regelung gibt. Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Auch die Bezeichnung "Jurist" ist nicht geschützt, was nicht bedeutet, dass jedermann als Jurist tätig sein darf.--213.6.90.160 14:05, 6. Dez 2005 (CET)
Im Artikel fehlt bisher der Hinweis, dass auch Verlagslektoren redaktionelle Aufgaben wahrnehmen. -- 217.184.95.218 07:52, 21. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Schlussredakteur?
Schlussredakteur ist eine Weiterleitung hierher. Schlussredakteur wird aber hier nicht erläutert.--Gruß, Helge 07:06, 26. Mär. 2007 (CEST)