Redakteur
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Ein Redakteur (früher Schriftleiter, in der Schweiz auch Redaktor genannt) ist ein Journalist in Presse, Hörfunk, Fernsehen oder anderen Medien, der innerhalb der Redaktion für ein bestimmtes Sachgebiet, ein Ressort, zuständig ist. Ein Redakteur ist ein fest angestellter Journalist. Er muss sich an die publizistische und politische Leitlinie der Zeitung halten, die vom Verleger vorgegeben wurde.
Verantwortlich für die Ressorts (etwa die „klassischen“ Ressorts wie Politik, Kultur, Lokales sowie Wirtschaft und Sport) ist der Ressortleiter, ihm unterstellt sind mehrere Redakteure. Verantwortlich für die gesamte Redaktion ist der Chefredakteur oder der Programmdirektor. Aus Kostengründen werden bei einigen Verlagen überregionale Sachgebiete in einer Mantelredaktion zusammengefasst.
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[Bearbeiten] Aufgabe eines Redakteurs
Die Aufgabe des Redakteurs ist es, aus der Fülle von Informationen, die in die Redaktion gelangen (Beiträge von Korrespondenten, Journalisten, Volontären und freien Mitarbeitern, Meldungen von Nachrichtenagenturen oder Pressestellen), die für Leser, Zuhörer oder Zuschauer interessanten und bedeutsamen Beiträge herauszufiltern und für die nächste Ausgabe der Zeitung (Printmedien) oder der Nachrichtensendung (Hörfunk, Fernsehen) aufzubereiten. Hierbei muss vor allem die Zielgruppe der Publikation im Vordergrund stehen, welche Berichte, Nachrichten sind für diese von Interesse. Er akquiriert auch Bilder, Fotos für sein Ressort. Ein Redakteur recherchiert auch selbst telefonisch, in Bibliotheken, im Internet oder an Orten aktuellen Geschehens, führt Besprechungen und Interviews und schreibt durchaus daraufhin eigene Artikel für sein Ressort. Grundsätzlich gelten die drei Eckpfeiler der Nachricht: neu – wichtig – interessant. Nicht selbst geschriebene Texte werden redigiert (siehe Redaktion, daher stammt auch die Bezeichnung Redakteur). Hat bei den Printmedien vor Jahren der Setzer die Seiten der Zeitung noch mit bleiernen Lettern gesetzt, so ist heute durch die Computertechnik die Gestaltung (das Layout) der Seiten häufig Aufgabe der Redakteure, außerdem ist er für die Formulierungen der Überschriften und Bildunterschriften, so genannte Kurztexte, zuständig.
In großen Fernsehsendern, wie etwa in öffentlich-rechtlichen Anstalten oder privaten Fernsehsendern, kann es auch andere Strukturen oberhalb der Redaktionsebene geben: Programmgruppen oder Programmbereiche anstelle der Ressorts. Der Planungsredakteur ("Planer") und der "Redakteur vom Dienst" ("RvD") sind morgens die ersten in der Redaktion. Der Planer bewertet die Meldungslage, recherchiert Themen an und schickt die Redakteure oder Reporter zum Ort des Geschehens. Der "Chef vom Dienst" ("CvD") verantwortet alle Nachrichten beziehungsweise Sendungen des Tages und ist für die inhaltliche Gestaltung der Hauptausgabe zuständig. Die Redakteure erhalten von der Disposition ein Filmteam (EB-Team). Sie besprechen mit dem Kameramann den redaktionellen Inhalt und die Möglichkeiten der Umsetzbarkeit in Bilder. Der Fernsehredakteur beherrscht Grundkenntnisse der Kameraarbeit und die des meist digitalen Bildschnittes. Im Gegensatz zu den Printmedien und Hörfunk muss der Fernsehredakteur in „Bildern“ denken. Jeder Fernsehbeitrag ist eine Zusammenarbeit des Redakteurs mit dem Kameramann, EB-Techniker und dem Cutter. In einigen Redaktionen ist es üblich, dass der Redakteur den Text (Off-Text) für seinen Beitrag selbst spricht.
Nicht zu verwechseln ist das Berufsbild eines Redakteurs mit dem des technischen Redakteurs.
[Bearbeiten] Situation in Deutschland
Die Berufsbezeichnung Redakteur ist wie jene des Journalisten in Deutschland nicht geschützt. Sie wird jedoch in Tarifverträgen benutzt und gilt etwa im Tarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen oder Zeitschriften für fest angestellte Redaktionsmitglieder. Ein Redakteur erhält ein Festgehalt, der Mindestsatz wird im Gehaltstarifvertrag festgelegt. Er gilt jedoch nur, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Der Manteltarifvertrag regelt Dauer der Arbeitzeit, Urlaubsanspruch, Altersversorgung und anderes.
Im Medienbereich darf sich jeder selbstständig oder freiberuflich als Journalist betätigen und so bezeichnen.
Die im Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Pressefreiheit garantiert jedermann, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
[Bearbeiten] Literatur
- Elisabeth Noelle-Neumann, Winfried Schulz, Jürgen Wilke (Hrsg.): Fischer Lexikon. Publizistik Massenkommunikation. Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt 2000. ISBN 3596122600
- Claudia Mast (Hrsg.): ABC des Journalismus. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit. Konstanz 1998. ISBN 3896692399
[Bearbeiten] Siehe auch
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