Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union
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Die EU-Agrarreform wird als Meilenstein und Herzstück der Agrarwende bezeichnet. Mit der Entscheidung der europäischen Agrarminister über eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde am 26. Juni 2003 eine grundlegende Neuausrichtung eingeleitet. Dabei sind viele Beschlüsse der Agenda 2000 überholt worden. So soll die neue GAP verbraucher- und steuerzahlerorientierter sein, den Landwirten gleichzeitig aber die Freiheit lassen, das zu produzieren, was der Markt verlangt.
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[Bearbeiten] Ziele
Mit der Reform der GAP wollten die Agrarminister ein besseres Gleichgewicht zwischen der Marktpolitik und der ländlichen Entwicklungspolitik, die stärker, effizienter und einfacher werden sollte, schaffen. Weitere Ziele waren:
- die Einkommensstützung durch Anpassung der Direktzahlungen,
- die Einbeziehung von Umweltauflagen und Tierschutzaspekten,
- die Vereinfachung der agrarpolitischen Instrumente,
- die Integration der Lebensmittelsicherheit durch Cross-Compliance und
- die zielgerichtete Unterstützung von traditionellen und besonders Natur schonenden Produktionsweisen
[Bearbeiten] Elemente
Kernelemente der Reform, die seit Anfang des Jahres 2005 zur Anwendung kommen, sind:
- die Entkopplung der Beihilfen von der Produktion durch Betriebsprämien,
- die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften (Cross Compliance) als neue Voraussetzung zur Gewährung der Beihilfen,
- sowie die Stärkung des ländlichen Raums durch die Mittelumschichtung im Rahmen der Modulation.
[Bearbeiten] Umsetzung
Die Agrarminister haben beschlossen, die Reform in drei Kommissionsverordnungen umzusetzen.
Die erste Verordnung enthält die Bestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zu den Kontrollen und zur Modulation. Die Bestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen sind eines der Schlüsselelemente der GAP-Reform, mit dem die Gewährung der künftigen Betriebsprämie davon abhängig gemacht wird, dass die Landwirte der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit, der Umwelt und dem Tierschutz, den EU-Standards sowie der guten landwirtschaftlichen Praxis Rechnung tragen. Die zweite Verordnung enthält das Schlüsselelement der Reform: die Einführung einer Betriebsprämie, deren Zahlung nicht mehr an die Erzeugung gekoppelt sein wird (Entkopplung), so dass die Einkommen der Landwirte gesichert sind und diese ihre Erzeugung an den Marktbedürfnissen und den Erwartungen der Verbraucher ausrichten können. Die Prämien werden aber nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn die oben genannten anderweitigen Verpflichtungen eingehalten sind. Die dritte Verordnung betrifft diejenigen Förderbereiche, die erzeugnisspezifisch sind oder in denen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, einen bestimmten Teil der Unterstützung weiterhin an die Erzeugung zu koppeln.
[Bearbeiten] Ergebnisse
Das Reformpaket trägt den gesellschaftlichen Erwartungen und Verbraucherinteressen in großem Umfang Rechnung. Mit dieser Neuorientierung sind die Weichen für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion gestellt. Zudem ist die Versorgungssicherheit der Industrieländer sehr hoch. Durch die Entkopplung der Direktzahlungen haben Landwirte mehr Entscheidungsfreiheit gewonnen, denn die Gewährung ist nicht mehr daran gekoppelt, welches Produkt in welcher Menge erzeugt wird. Sie können sich mit ihren Produktionsentscheidungen viel stärker an den Marktbedingungen orientieren. Der Absatz von teuer produzierten Überschüssen ist dagegen problematisch. Außerdem führt die GAP-Reform zu Einbußen im gesamten landwirtschaftlichen Sektor von über einer Mrd. Euro. Die ökologischen Folgeprobleme und die Welternährungssituation sind weiter ungelöste Probleme.
[Bearbeiten] Siehe auch:
[Bearbeiten] Weblink:
- http://europa.eu.int Offizielle Homepage zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik