Reichsmilitärgericht
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Das Reichsmilitärgericht (RMG) war bis 1919 das höchste deutsche Militärgericht. In der Zeit des Dritten Reiches nahm das Reichskriegsgericht (RKG) diese Funktion wahr.
Das Königreich Bayern besaß im Rahmen seiner Reservatrechte als letzten Rest der Bayerischen Militärgerichtsbarkeit dort einen eigenen (III.) Senat.
Der Dienstsitz des Reichsmilitärgerichtes war in der Witzlebenstraße 4-5 im Berliner Stadtteil Charlottenburg.