Reichsprokurator
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Reichsprokurator war ein Amt während des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Er besaß eine Generalvollmacht zur Ausführung der Regierungsgeschäfte während der Abwesenheits des Kaisers.
Siehe auch: Reichsverweser, Reichsgubernator